Mundiavocat - Fussballweltmeisterschaft der Anwaelte
28. Mai bis 6. Juni 2010, Antalya, Türkei
 
 
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Teilnahmebedingungen

Der Wettbewerb ist folgenden Personen vorbehalten:

  1. Rechtsanwälten, die Mitglieder der Anwaltskammern oder Anwaltvereine der beteiligten Mannschaft sind
  2. Rechtsanwälten, Rechtsberatern oder verwandten Berufen, falls Anwaltskammern oder Anwaltvereine im betroffenen Land nicht existieren.
  3. Alle deutschen Volljuristen. Die frühere Einschränkung, dass ein Jurist auch gegenwärtig als Anwalt tätig sein muss, ist aufgehoben. Entscheidend ist, dass ein Teilnehmer jederzeit ohne weitere akademische Prüfungen als Rechtsanwalt tätig werden darf.

Um die Eintragung in die Spiellisten zu erhalten, , muss jeder Spieler dem Organisationskomitee spätestens vor dem 28. März 2010 die folgenden Unterlagen liefern:

  1. Eine Fotokopie seines Rechtanwaltausweises (das Original muss bei Ankunft am Standort vorgelegt werden)
  2.  Eine individuelle, von der Anwaltskammer unterzeichnete Berufszugehörigkeitsbescheinigung,
  3. Eine weniger als 3 Monate alte ärztliche Bescheinigung, die das Fußballspielen unter den Bedingungen des Mundiavocat-Turniers (7 Spiele von jeweils 60 min Dauer in 8 Tagen) genehmigt. 
  4. Eine Fotokopie des Reisepasses oder Personalausweises,
  5. Zwei Passbilder.

* Spezielle Aufnahmebedingungen für das Turnier Mundiavocat Master.

  1. Die Spieler müssen älter als 35 Jahre alt sein.
  2. 5 Ausnahmebewilligungen können Rechtsanwälten zwischen 30 und 35 Jahren erteilt werden.
  3. 1 Ausnahmebewilligung kann einem Nicht-Anwalt von mehr als 35 Jahren erteilt werden.
  4. Ein Spieler, der ersetzt wurde, kann erneut ins Spiel eintreten.

Bemerkung: Selbst wenn Ihre Mannschaft die Teilnahmebedingungen von MUNDIAVOCAT MASTER erfüllt, hat sie die Möglichkeit, zwischen den beiden Turnieren zu wählen.

Anmeldeunterlagen: unter Menüpunkt "Anmeldung"

KONTROLLEN

Da insbesondere während des vorigen Turniers  gewisse Ordnungswidrigkeiten festgestellt worden sind, hat das Organisationskomitee entschieden, zusätzlich zum Anwaltsausweis systematisch die Zugehörigkeitsbescheinigung zur Anwaltskammer zu verlangen oder alternativ die deutsche Bescheinigung der Befähigung zum Richteramt.
DAS ORIGINAL DIESER DOKUMENTE HABEN SIE BEI IHRER ANKUNFT VORZULEGEN. VON DIESER REGEL WIRD KEINE AUSNAHME GEMACHT.
Ohne diese Dokumente wird kein Teilnehmerausweis ausgehändigt. Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis.
Andererseits haben wir alle Anwaltschaftskammern um eine gemeinsame und vorherige Kontrolle der Teilnehmerliste gebeten, die Sie uns vor dem weiter unten angegebenen Anmeldeschluss zuzusenden haben.
Darüber hinaus schließen wir es nicht aus, andere Kontrollverfahren heranzuziehen, und die Organisation behält sich das Recht bevor, einem Spieler im Zweifelsfall die Lizenz zu verweigern.

 

 
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