Preise
1 – ANMELDEGEBÜHREN FÜR IHRE MANNSCHAFT
Diese Anmeldegebühren entsprechen einem feststehenden Preis pro Mannschaft, der den Organisationskosten der vorangegangenen Turniere entsprechend festgelegt wird.
Die Beteiligungskosten betragen 7000 € pro Mannschaft, jede Mannschaft besteht aus mindestens 13 und maximal 25 Spielern.
2 – UNTERBRINGUNG UND NEBENKOSTEN
Angesichts des Vertrages, der uns an die World-of-Wonders-Hotels (Topkapi Palace und Kremlin Palace) bindet und der durch diese Hotels auferlegten Stornierungskosten haben die Mannschaften unbedingt im „World of Wonders“ zu logieren und ihren Aufenthalt ausschließlich bei der CSO zu reservieren. Keine Mannschaft darf gegen diese Vertragsbedingungen verstoßen.
WORLD OF WONDERS 5-STERNE-HOTELS
Preis pro Person (Spieler/Begleitperson): 840€ (für 9 Nächte nach dem Tarif „Max All Inclusive“)
Diese Preise betreffen ein halbes Doppelzimmer (ein mit jemanden zu teilendes Zimmer).
Tarife für Kinder und Einzelzimmer auf Anfrage.
Dieser Preis beinhaltet:
1. - Die Transporte Flughafen/Hotel/Fußballplätze.
2. - Die Unterkunft im halben Doppelzimmer (ein von 2 Personen bewohntes Zimmer).
3. - Die Formel „Max All Inclusive“ für 9 Nächte, d.h.:
Willkommenscocktail, Frühstück, Mittagessen, Abendessen, Snacks, Getränke (während und außerhalb der Mahlzeiten), alkoholische und alkoholfreie Getränke an der Bar des Hotels, Zugang zur Sauna, zum Fitnessraum, Minibar in den Zimmern (ausschließlich Soft Drinks).
4. - Kostenloser Zugang zum Cybercafe.
5. - Ein Galadiner und eine Abschlusszeremonie.
6. - Reinigung der Fußballkleidung (1 Outfit pro Tag und Spieler).
7. - Zwei Trainingsbälle pro Mannschaft.
8. - Auslandsreiseversicherung,
9. - Bearbeitungsgebühr.
Dieser Preis beinhaltet nicht:
Den Transport von Ihrem Wohnort nach Antalya und zurück, Ihre persönlichen Ausgaben (Telefon, Waschen von zusätzlicher Sportbekleidung, Wäscherei…), Ausflüge. . Bitte buchen Sie Ihren Flug entsprechend Ihren Wünschen selber.
WICHTIG:
Reservierungen ohne Anzahlung werden nicht bestätigt. Die Nichtbezahlung dieses Betrages bis zum im Kalender angegebenen Anmeldeschlussdatum wird als Annullierung des Aufenthaltes der Mannschaft betrachtet.
Jeder begonnene Aufenthalt wird in seiner Gesamtheit geschuldet. Da das Zimmer für 9 Nächte reserviert wird, kann Ihr Aufenthalt nicht entsprechend Ihrer Anwesenheit vor Ort bezahlt werden.
3 – TRANSPORT VOR ORT
Pendelbusse, die durch die Organisation bereitgestellt werden, verbinden das Hotel mit den Fußballplätzen.
4 – BEZAHLUNG DER ANMELDEGEBÜHREN FÜR DAS FUSSBALLTURNIER, DER UNTERBRINGUNGSKOSTEN UND DER NEBENKOSTEN
Damit Ihre Teilnahme offiziell registriert wird, haben Sie den folgende Zahlungfristen einhalten:
Sofort bei Anmeldung:
3 000 Euro Anzahlung für die Anmeldung zum Fußballturnier und 20% der Unterbringungskosten Ihrer Mannschaft.
Vor dem 15. Januar 2010:
Den Restbetrag (4.000 Euro) für die Anmeldung zum Fußballturnier und 30% der Unterbringungskosten Ihrer Mannschaft.
Restbetrag vor dem 30. April 2010:
50% der verbleibenden Unterbringungskosten Ihrer Mannschaft
Die Anmeldegebühren der Mannschaft, sowie die Unterbringungs- und Nebenkosten sind zugunsten von CORPORATE SPORT ORGANISATION (CSO) zu begleichen.
Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich in Euro zu erledigen, sie müssen vom Mannschaftskapitän eingesammelt und an:
CORPORATE SPORT ORGANISATION (CSO)
74 rue Rouget de Lisle – 92150 SURESNES-France
Tel: + 33 (0)1 77 70 65 15 – Fax: + 33 (0)1 77 70 65 14
E-mail: bordas@mundiavocat.com - website: www.mundiavocat.com
gezahlt werden.
Bank:
CIC G. ENTREPRISES MARSEILLE -448 avenue du Prado BP 279-13269 Marseille cedex 08-France
Bankleitzahl: 10096 – Nummer der Bankfiliale: 18102 - Kontonummer 00024951901 – Schlüssel 10
IBAN: FR7610096181020002495190110 - Bank-Identifikationscode (BIC): CMCIFRPP
ACHTUNG: Bei Banküberweisungen übernimmt der Absender die Überweisungskosten.
GÜLTIGKEITSPERIODE DER PREISE: Diese Preise wurden am 1. März 2009 in Euro erstellt und sind, außer für den Fall einer bedeutenden Änderung der Kurtaxe und der Gemeindesteuer, definitive Festpreise.
5 – ANMELDEGEBÜHREN
Die Anmeldungen werden erst dann bestätigt, wenn das Organisationskomitee den Gesamtbetrag vor dem Beginn des Fußballturniers erhalten hat. Der Verantwortliche jeder Mannschaft hat dem Organisationskomitee ebenfalls spätestens am 28. März 2010 das Anmeldeformular nebst den folgenden Dokumenten (für jeden Spieler) zukommen zu lassen:
- Eine Fotokopie seines Anwaltsausweises (das Original muss bei Ankunft am Austragungsort vorgelegt werden)
- Eine individuelle, von der Anwaltskammer unterzeichnete Berufszugehörigkeitsbescheinigung,
- Eine weniger als 3 Monate alte ärztliche Bescheinigung, die das Ausüben von Fußball unter den Bedingungen des Mundiavot-Turniers (7 Spiele von jeweils 60 min in 8 Tagen) genehmigt.
- Eine Fotokopie des Reisepasses oder Personalausweises,
- Zwei Passbilder.
Der Mannschaftskapitän überzeugt sich davon, dass seine Spieler über eine ausreichende Zusatzversicherung verfügen.
Die Anzahl der Personen, aus denen Ihre Gruppe besteht (Mannschaftsspieler und Begleitpersonen) und ihre Verteilung auf die Zimmer müssen den Organisatoren spätestens am 28. Februar 2010 mitgeteilt werden.
WICHTIG: Ab dem 30. April 2010 wird keine Änderung der Teilnehmerliste mehr akzeptiert.
Individuelle Anmeldungen werden nicht entgegengenommen.
6 – RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN
a) Anmeldegebühren für das Fußballturnier, Unterbringungskosten und Nebenkosten
-Rücktritt von der Teilnahme vor dem 3. Januar 2010: Der Veranstalter CSO erstattet alle Anzahlungen zurück.
- Rücktritt von der Teilnahme zwischen dem 4. Januar und dem 1. Februar 2010
Zurückerstattung von 50% der 3000 €, die für die Anmeldung zum Fußballturnier, und der 20%, die für die Unterkunft Ihrer Gruppe angezahlt worden sind.
- Rücktritt von der Teilnahme zwischen dem 2. Februar und dem 4. April 2010
Vollständige Einbehaltung der 3000 €, die für die Anmeldung zum Fußballturnier und der 20%, die für die Unterkunft Ihrer Gruppe angezahlt worden sind
-Rücktritt von der Teilnahme nach dem 4. April 2010
Vollständige Einbehaltung der 7000 €, die für die definitive Anmeldung des Fußballturniers bezahlt worden sind und der gesamten Unterbringungskosten Ihrer Gruppe.
Diese Rücktrittskosten für die angegebene obenstehende Unterkunft gelten ebenfalls im Verhältnis zur Reduzierung der ursprünglich eingeschriebenen Personenzahl, aus denen Ihre Gruppe besteht.
b) Annullierung der Veranstaltung
Falls der Wettkampf aus Gründen höherer Gewalt (Krieg, Streik, Massenunruhen, Naturkatastrophen, Attentate, usw. …) nicht stattfinden kann, ist CSO für die bereits nach Antalya weitergeleiteten Summen, die sie nicht zurückholen kann, nicht verantwortlich.
In diesem Falle wird CSO ihr Möglichstes tun, damit diese Summen hinterlegt werden, um sie für die Organisation der Mundiavocat in Antalya zu einem späteren Zeitpunkt zu verwenden.
Falls das Fußballturnier aus Gründen, die CSO nicht zu vertreten hat, endgültig annulliert werden sollte, haben die angemeldeten Mannschaften die von der CSO bereits aufgebrachten Summen zusätzlich zu den bereits nach Antalya weitergeleiteten Summen anteilig zu tragen.
7 – ÜBERTRAGUNG VON ZUSTÄNDIGKEITEN
Bei Streitfällen ist allein das Gericht von Nanterre (Frankreich) für deren Beilegung zuständig.
DIE ANMELDUNG ZUM 15. MUNDIAVOCAT IMPLIZIERT DIE VOLLSTÄNDIGE ZUSTIMMUNG ZU DEN OBEN GENANNTEN BEDINGUNGEN.
Diese Informationen finden Sie auch in den Dokumenten mundiavocat_2010_anmeldung.pdf und mundiavocat_2010_info_deutsch.pdf
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